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Von Rechtsanwalt Markus Czech, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als die Mitglieder des Parlamentarischen Rates am 23. Mai 1949 das Grundgesetz verabschiedeten, taten sie das in einem Land, das gerade aus der tiefsten Katastrophe seiner Geschichte herausgekrochen war. Diktatur, Krieg, industriell organisierter Völkermord – und das alles begonnen mit scheinbar legalen Schritten, mit Abstimmungen, Notverordnungen und Ermächtigungsgesetzen. Männer wie Carlo Schmid, Theodor Heuss und Konrad Adenauer wussten: Die Demokratie würde nur überleben, wenn sie sich selbst verteidigen kann und wenn ihre Bürgerinnen und Bürger verstehen, was sie an ihr haben.
Heute – 76 Jahre später – ist dieses Wissen gefährdet. Nicht weil die Deutschen undankbar wären, sondern weil historisches Bewusstsein verblasst, und weil es Kräfte gibt, die genau darauf setzen. Was das bedeutet und welche Konsequenzen dies hat, erkläre ich in diesem Beitrag.
Der Rechtsstaat ist kein bürokratischer Selbstzweck. Er ist die institutionelle Garantie dafür, dass kein Mensch in diesem Land der Willkür des Stärkeren schutzlos ausgeliefert ist – nicht der Willkür staatlicher Behörden, nicht der wirtschaftlichen Übermacht eines Arbeitgebers, nicht dem Mob auf der Straße.
Seine Kernversprechen sind klar:
Diese Prinzipien mussten erkämpft werden. Die Weimarer Republik (1919–1933) besaß zwar eine fortschrittliche Verfassung, aber sie hatte eine fatale Schwäche: Es gab keine wirksamen Schutzmechanismen gegen die legale Selbstabschaffung der Demokratie. Als die Wirtschaftskrise der 1930er Jahre Millionen in die Hoffnungslosigkeit trieb, als die politische Mitte zerbröckelte und als ein Ermächtigungsgesetz nach dem anderen verabschiedet wurde – da wurde aus dem Rechtsstaat Schritt für Schritt ein Unrechtsstaat. Und das alles ohne formellen Verfassungsbruch. „Legal, aber nicht legitim” – das war der bittere Befund.
Die Schöpfer des Grundgesetzes zogen daraus konsequente Schlüsse: Sie verankerten die Menschenwürde als absoluten, unveränderbaren Kern jeder staatlichen Ordnung (Art. 1 GG), sie schufen das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung, und sie gaben der Demokratie das Recht, sich gegen ihre eigenen Feinde zu verteidigen – das Prinzip der wehrhaften Demokratie.
Wer war Carlo Schmid? Er ist – abseits von Fachhistorikern – heute kaum noch bekannt, obwohl er zu den Schlüsselfiguren des deutschen Neuanfangs gehört. Als SPD-Politiker, Jurist und Mitglied des Parlamentarischen Rates hat er maßgeblich daran mitgewirkt, das Grundgesetz zu dem zu machen, was es ist: einen ethischen Kompass für einen demokratischen Staat, nicht nur ein technisches Organisationsstatut.
Was Schmid von vielen politischen Köpfen seiner Zeit unterschied, war seine Verbindung von juristischem Denken und humanistischem Ethos. Für ihn war Demokratie keine bloße Verfahrenstechnik, sondern eine Lebenshaltung: die Bereitschaft, den Mitmenschen als gleichwürdigen Träger von Rechten anzuerkennen. Ein Rechtsstaat, der nur auf dem Papier funktioniert, aber nicht in den Köpfen und Herzen der Menschen verankert ist, ist fragil – das hatte die Weimarer Republik bewiesen.
Schmids Botschaft ist heute so aktuell wie 1949: Der Rechtsstaat muss gelebt werden, nicht nur verwaltet. Er braucht Menschen, die bereit sind, für ihn einzustehen – in der Politik, in der Justiz, in der Zivilgesellschaft und in den rechtsberatenden Berufen.
Am 2. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als Gesamtpartei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung” eingestuft. Das ist kein bürokratischer Akt – es ist eine rechtlich und verfassungspolitisch weitreichende Entscheidung, die aus jahrelanger Beobachtung und Dokumentation resultiert.
Was bedeutet das konkret? Der Verfassungsschutz kam zu dem Ergebnis, dass die AfD die Menschenwürde pauschal diffamierter Gruppen verletzt, einen ethnisch definierten Volksbegriff propagiert und demokratische Institutionen systematisch delegitimiert. Der brandenburgische Verfassungsschutz, der im August 2025 sein Gutachten veröffentlichte, stellte fest: Die Partei wolle „den demokratischen Staat mit seinen Institutionen zerstören” und greife die im Grundgesetz verankerte Unantastbarkeit der Menschenwürde an.
Die AfD hat gegen die Einstufung beim Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht. Das Gericht hat per einstweiliger Verfügung (26. Februar 2026) zunächst angeordnet, dass das BfV die Einstufung bis zur Hauptsacheentscheidung nicht verwenden darf. Das zeigt: Der Rechtsstaat funktioniert – auch wenn es manche Akteure unbehaglich macht. Die Behörde muss ihr Handeln vor einem unabhängigen Gericht rechtfertigen. Genau das ist rechtsstaatliche Normalität.
Die Einstufung hat auch konkrete arbeitsrechtliche Dimensionen, die viele Menschen direkt betreffen:
Beamtinnen und Beamte, die AfD-Mitglieder oder Funktionäre sind, müssen mit Konsequenzen rechnen. Der hessische Innenminister Roman Poseck hat unmissverständlich klargestellt: „Extremisten dürfen im öffentlichen Dienst keinen Platz haben”. Eine generelle Kündigung allein aufgrund der Parteimitgliedschaft ist rechtlich nicht ohne Weiteres möglich – hier kommt es auf den Einzelfall an. Doch die Pflicht zur Verfassungstreue ist für Beamte elementar.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst – und zunehmend auch in Bereichen mit besonderer Vertrauensstellung – können politische Aktivitäten für eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen führen. Wir raten allen Betroffenen, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen.
Was historisch am meisten beunruhigt, ist nicht der offene Angriff auf den Rechtsstaat – er ist leicht erkennbar und abwehrbar. Gefährlich ist die schleichende Erosion von innen: die systematische Delegitimierung unabhängiger Gerichte, die Verächtlichmachung freier Medien als „Lügenpresse”, die Relativierung von NS-Verbrechen als bloße „Vogelschiss”-Episode der Geschichte.
Polen und Ungarn zeigen beispielhaft, wohin dieser Weg führen kann: Gerichte werden schrittweise politisch umbesetzt, die Verfassung wird zum Instrument der Machtsicherung statt zum Schutzschild der Bürger. Das passiert nicht mit Panzern, sondern mit Parlamentsmehrheiten – und zunächst alles „legal”.
Das Grundgesetz hat für genau dieses Szenario Vorkehrungen getroffen: die wehrhafte Demokratie. Aber Institutionen allein genügen nicht. Es braucht eine Gesellschaft, die wach ist und bereit, Rechtsstaatlichkeit aktiv zu verteidigen – durch zivilgesellschaftliches Engagement, durch politische Bildung, durch verantwortungsbewusstes Handeln im Beruf und Alltag.
Das Grundgesetz ist kein selbstlaufendes System. Es ist das Ergebnis bitterer historischer Erfahrungen und zugleich ein Auftrag an jede Generation, neu erfüllt zu werden – so hat es Bundeskanzler Helmut Schmidt formuliert.
Für unsere Mandantinnen und Mandanten bedeutet das:
Und für alle, die einfach nur verstehen wollen, was gerade in Deutschland passiert: Carlo Schmid und die anderen Architektinnen und Architekten des Grundgesetzes haben uns ein robustes Werkzeug hinterlassen. Es liegt an uns, es zu benutzen.
Haben Sie Fragen zu arbeitsrechtlichen Aspekten oder zu Ihren Rechten als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für konkrete Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Rechtsanwalt Markus Czech ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit über 20 Jahren in Freiburg tätig. Die Begleitung in Kündigungsverfahren zählt zu den Hauptschwerpunkten seiner anwaltlichen Arbeit.
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