WUSSTEN SIE SCHON?
…aktuelle Studien belegen, dass im Schnitt nur 15 % aller Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz durch
Kündigung des Arbeitgebers verloren haben, eine Abfindung erhalten. Die Chance auf eine Abfindung
erhöht sich nach diesen Studien jedoch, wenn Sie gegen Ihre Kündigung klagen, auf annähernd 50 %.
Dazu berichtet das Statistische Bundesamt über Abfindungshöhen, die bei 75 % aller Betroffenen
mehr als 5.000 Euro betragen. Dazu führen noch 35 % aller Abfindungsvergleiche zu Abfindungssummen
zugunsten der betroffenen Arbeitnehmer von mehr als 25.000 Euro. Warum also wertvolles Geld herschenken?
Deshalb lassen Sie uns persönlich miteinander sprechen!