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Sie wurden gekündigt? Kostenlose Ersteinschätzung unter 0761 - 888 599 80!

KERNVERSPRECHEN

  • Ich bin für Sie von Montag bis Samstag von 08:00 bis 22:00 Uhr telefonisch oder per Mail erreichbar.
  • Ich garantiere eine persönliche Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden.
  • Sie erhalten diese Einschätzung kostenlos von mir.
  • Sie werden immer von mir persönlich beraten.
  • Sie haben die Sicherheit, dass ich Sie persönlich kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vertrete.
Dafür stehe ich mit meinem Namen ein:
  • Sie erfahren, ob Ihre Kündigung überhaupt wirksam und eine Klage erfolgversprechend ist.
  • Sie erhalten meist höhere Abfindungen als im außergerichtlichen Vergleich.
  • Sie entscheiden über den Ausgang: Abfindung oder Erhalt des Arbeitsplatzes.
  • Ich bin persönlich für Sie jederzeit erreichbar: persönlich, per Telefon und E-Mail.

Bei Kündigung oder drohender Kündigung – kostenlose Ersteinschätzung unter 0761 - 888 599 80!

Die Zeit läuft – mit Erhalt der Kündigung haben Sie leider nur genau drei Wochen Zeit, um rechtlich gegen diese vorzugehen. Ist die Frist verstrichen, wird die Kündigung automatisch wirksam. Selbst dann, wenn der Kündigungsgrund nicht ausreichend war oder die formellen Vorgaben nicht erfüllt wurden.

Wir stehen auf Ihrer Seite. Lassen Sie uns persönlich sprechen!

Idealerweise nehmen Sie unmittelbar Kontakt mit mir auf, damit ich Sie umgehend über Ihre Möglichkeiten informieren kann. Sie erhalten von mir eine realistische Einschätzung Ihrer Chancen, entscheiden dabei immer selbst, welchen Lösungsweg Sie gehen möchten.

MEIN VERSPRECHEN

Gemeinsam finden wir die für Sie persönlich beste Lösung!

WUSSTEN SIE SCHON?

…aktuelle Studien belegen, dass im Schnitt nur 15 % aller Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz durch
Kündigung des Arbeitgebers verloren haben, eine Abfindung erhalten. Die Chance auf eine Abfindung
erhöht sich nach diesen Studien jedoch, wenn Sie gegen Ihre Kündigung klagen, auf annähernd 50 %.

Dazu berichtet das Statistische Bundesamt über Abfindungshöhen, die bei 75 % aller Betroffenen
mehr als 5.000 Euro betragen. Dazu führen noch 35 % aller Abfindungsvergleiche zu Abfindungssummen
zugunsten der betroffenen Arbeitnehmer von mehr als 25.000 Euro. Warum also wertvolles Geld herschenken?

Deshalb lassen Sie uns persönlich miteinander sprechen!

ÜBER RECHTSANWALT
MARKUS CZECH

Markus Czech

Rechtsanwalt, Diplom-Betriebswirt (BA)


Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ausgewiesener Experte im Arbeitsrecht
Verhandlungsprofi bei der Durchsetzung Ihrer Rechte

Vita

  • Jahrgang 1969
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre (Fachrichtung Industrie) an der Berufsakademie des Landes Baden-Württemberg in Karlsruhe Abschluss: Diplom-Betriebswirt (BA)
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg im Breisgau mit Rechtsreferendariat am OLG Karlsruhe sowie in Pretoria, Südafrika Abschluss: Volljurist
  • 2002 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 2009 Verleihung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltverein e.V.
Freiburger Anwaltverein e.V.
Rechtsanwaltskammer Freiburg im Breisgau

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Gerne lassen Sie uns dazu persönlich telefonieren.

Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen.

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Telefonisch erreichbar: Montag bis Samstag      08:00 – 22:00 Uhr !

 

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